Nachrichten

Neues aus dem Eintracht Fuhrpark

Heute, am 09.09.2014, haben Dr. Hartmut Schubert und Norman Müller den Lottomittel-Scheck der Thüringer Landesregierung für unseren neuen Viking-Rasentraktor übergeben. Wir bedanken uns bei den beiden SPD-Politikern für die schnelle und unkomplizierte Hilfe.

Beitragsordnung

Beitragssätze (gültig ab 01.01.2016)

Kinder bis 12 Jahre  24,- €
Jugendliche von 13 bis 18 Jahren 48,- €
Schüler, Studenten, Azubis 48,- €
Erwachsene ab 18 Jahre 120,- €
Alte Herren (50 % der Vollzahler) 60,- €
Passive 36,- €
Langzeitarbeitslose 48,- €
Partnertarif (siehe Erläuterungen*)   24,- €

Die vorgenannten Beitragssätze sind Jahresbeiträge, die einmal jährlich bis zum 31.3. des laufenden Jahres zu zahlen sind. In Ausnahmefällen kann ein Mitglied aus sozialen Gründen vorübergehend Beitragsfreiheit schriftlich beim Vorstand beantragen.

* Den Partnertarif können alle Ehepartner (auch verwitwete) und aktuelle Lebensgefährtinnen bzw. -gefährten sowie Vereinsmitglieder, die bereits den Partnertarif haben (Besitzstand), in Anspruch nehmen. Außer dem freiem Eintritt bei allen Spielen und Turnieren, bei dem wir Veranstalter sind, erhält man den gültigen Versicherungsschutz im Rahmen unserer Mitgliedschaft im Landessportbund Thüringen e.V.

Aufnahmegebühr

Bei Neuaufnahme in den Verein ist eine einmalige Aufnahmegebühr in folgender Höhe zu entrichten:

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre  3,- €
Erwachsene ab 18 Jahre 6,- €

Bearbeitungs- und Verzugsgebühr

Gemäß dem Grundsatz "Beitrag ist eine Bringepflicht" hat die Mitgliederversammlung am 03.03.2006 nachfolgende Bearbeitungs- und Verzugsgebühren je angefangenen Verzugsmonat beschlossen:

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre  1,50 €
Erwachsene ab 18 Jahre 3,- €

Pflichtstundenordnung

Vorbemerkung

Anliegen dieser Ordnung ist es, die Vereinsmitglieder für die aktive Mitarbeit rund um das gemeinsame Interesse „Fußball“ zu sensibilisieren. Dabei sind nicht nur Leistungen im Rahmen von Arbeitseinsätzen gefragt, sondern auch die Absicherung unseres „Tagesgeschäfts“, sprich des Spielbetriebs.


Die anfallenden Aufgaben können zukünftig nicht mehr auf nur wenige Mitglieder verteilt werden. Es geht hier nicht darum, die Vereinskasse zu füllen, sondern eine breite Masse unserer Mitglieder in unten genannte Aufgaben einzubeziehen.
Pflichtstunden können auch von einem Ehepartner bzw. Lebensgefährten erbracht werden.


Jugendliche ab vollendetem 14. Lebensjahr haben die Pflicht Arbeitsstunden im Rahmen dieser Ordnung zu verrichten. Für das Kalenderjahr, in dem das 14. Lebensjahr vollendet wird, werden anteilig Arbeitsstunden fällig und zwar ab dem Monat der Vollendung 1 Stunde monatlich. (Bsp. Geburtsdatum 30.04.: es werden für April bis Dezember 9 Arbeitsstunden fällig).


Ausgenommen sind Übungsleiter und Schiedsrichter, die im Rahmen ihrer Funktion mehr als ausreichend Arbeit zugunsten des Vereins erbringen. Passive Mitglieder können auf freiwilliger Basis Arbeitsstunden verrichten. Geringfügige Tätigkeiten mit einer Zeitdauer von max. 30 min. werden nicht berücksichtigt.


Die Nachweisführung erfolgt durch die Mitglieder des Vorstandes, wobei eine doppelte Nachweisführung, d.h. einerseits beim Mitglied andererseits im Nachweisbuch des Vorstandes, erfolgt. Ab Juni des laufenden Jahres wird der Stand der geleisteten Arbeitsstunden in unserer Sportanlage veröffentlicht und zu jedem 1. des Folgemonats aktualisiert. Damit ist jedes Vereinsmitglied auf dem Laufenden.


Für nicht geleistete Pflichtarbeitsstunden sind € 5,- Entschädigung je Stunde in die Vereinskasse zu zahlen.

Pflichtstunden

Teilnahme an Arbeitseinsätzen 1 Stunde = 1 Pflichtstd.
Arbeitsdienst bei Vereinsfesten
(Sportfest, Himmelfahrt, ...)
1 Stunde = 1 Pflichtstd.
Kassierereinsatz/Versorgungsdienst bei Heimspielen 1 Einsatz = 1 Pflichtstd.
Platzauf- und -abbau, Reinigung der Kabinen bei
Heimspielen sowie Mithilfe beim Waschen der Spielerkleidung   
1 Einsatz = 2 Pflichtstd.

Schiedsrichtereinsatz bei Nachwuchsheimspielen

1 Einsatz = 1 Pflichtstd.

Absicherung Turniere (Verkauf, Schiedsrichter)
unabhängig von der jeweiligen Einsatzdauer,
die in der Regel bis zu 4 Std. betragen kann

1 Einsatz = 2 Pflichtstd.

Ich bin körperlich und physisch topfit.
Thomas Häßler


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