Am Freitag, dem 17.10.2025, feierte die Eintracht mit vielen Gästen im 35. Jahr ihres Bestehens die offizielle Inbetriebnahme ihrer neuen Flutlichtanlage. Für die sportlichen Aspekte sorgten unseren F-Junioren im Duell mit Motor Altenburg und die Oldies gegen die SG Gerstenberg/Windischleuba sowie die Mädels vom FC Trebenia.
Ein großes Dankeschön geht noch einmal an alle unsere Unterstützer: Allen Sponsoren, unserem Bürgermeister und seinen Jungs vom Bauhof, aber auch an unsere Mitglieder, die sowohl bei der Errichtung der Anlage als auch am Freitagabend zum Gelingen der Veranstaltung beigetragen haben!
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Anliegen dieser Ordnung ist es, die Vereinsmitglieder für die aktive Mitarbeit rund um das gemeinsame Interesse „Fußball“ zu sensibilisieren. Dabei sind nicht nur Leistungen im Rahmen von Arbeitseinsätzen gefragt, sondern auch die Absicherung unseres „Tagesgeschäfts“, sprich des Spielbetriebs.
Die anfallenden Aufgaben können zukünftig nicht mehr auf nur wenige Mitglieder verteilt werden. Es geht hier nicht darum, die Vereinskasse zu füllen, sondern eine breite Masse unserer Mitglieder
in unten genannte Aufgaben einzubeziehen.
Pflichtstunden können auch von einem Ehepartner bzw. Lebensgefährten erbracht werden.
Jugendliche ab vollendetem 14. Lebensjahr haben die Pflicht Arbeitsstunden im Rahmen dieser Ordnung zu verrichten. Für das Kalenderjahr, in dem das 14. Lebensjahr vollendet wird, werden anteilig
Arbeitsstunden fällig und zwar ab dem Monat der Vollendung 1 Stunde monatlich. (Bsp. Geburtsdatum 30.04.: es werden für April bis Dezember 9 Arbeitsstunden fällig).
Ausgenommen sind Übungsleiter und Schiedsrichter, die im Rahmen ihrer Funktion mehr als ausreichend Arbeit zugunsten des Vereins erbringen. Passive Mitglieder können auf freiwilliger Basis
Arbeitsstunden verrichten. Geringfügige Tätigkeiten mit einer Zeitdauer von max. 30 min. werden nicht berücksichtigt.
Die Nachweisführung erfolgt durch die Mitglieder des Vorstandes, wobei eine doppelte Nachweisführung, d.h. einerseits beim Mitglied andererseits im Nachweisbuch des Vorstandes, erfolgt. Ab Juni
des laufenden Jahres wird der Stand der geleisteten Arbeitsstunden in unserer Sportanlage veröffentlicht und zu jedem 1. des Folgemonats aktualisiert. Damit ist jedes Vereinsmitglied auf dem
Laufenden.
Für nicht geleistete Pflichtarbeitsstunden sind € 5,- Entschädigung je Stunde in die Vereinskasse zu zahlen.
| Teilnahme an Arbeitseinsätzen | 1 Stunde = 1 Pflichtstd. |
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Arbeitsdienst bei Vereinsfesten (Sportfest, Himmelfahrt, ...) |
1 Stunde = 1 Pflichtstd. |
| Kassierereinsatz/Versorgungsdienst bei Heimspielen | 1 Einsatz = 1 Pflichtstd. |
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Platzauf- und -abbau, Reinigung der Kabinen bei Heimspielen sowie Mithilfe beim Waschen der Spielerkleidung |
1 Einsatz = 2 Pflichtstd. |
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Schiedsrichtereinsatz bei Nachwuchsheimspielen |
1 Einsatz = 1 Pflichtstd. |
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Absicherung Turniere (Verkauf, Schiedsrichter) |
1 Einsatz = 2 Pflichtstd. |
Heute, am 09.09.2014, haben Dr. Hartmut Schubert und Norman Müller den Lottomittel-Scheck der Thüringer Landesregierung für unseren neuen Viking-Rasentraktor übergeben. Wir bedanken uns bei den beiden SPD-Politikern für die schnelle und unkomplizierte Hilfe.
Ich bin körperlich und physisch topfit.
Thomas Häßler